Neben den Privaten- und den Zusatzversicherungen beteiligen sich auch viele gesetzliche Krankenkassen an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Im Durchschnitt werden 40 – 60€ pro Termin und drei bis sechs Sitzungen im Jahr bezuschusst.
Die Kosten für eine Behandlung Erwachsenen, Jugendliche und Schwangere liegen bei 100€ und 75€ für die Behandlung von Säuglingen und Kindern.
Rechenbeispiel für AOK Plus Versicherte
Erwachsene: bei 60€ Erstattung pro Sitzung = 40€ Eigenanteil
Kinder: bei 60€ Erstattung pro Sitzung = 15€ Eigenanteil
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuell stark gestiegenen Kosten in allen Geschäfts- und Lebensbereichen, das Honorar ab dem 01.03.2023 wie folgt angepasst wird: von 100 auf 115 bzw. von 75 auf 85 Euro.
Eine osteopathische Behandlung gilt grundsätzlich als Selbstzahlerleistung. Die Krankenkassen und Zusatzversicherungen unterscheiden sich in Ihrem Erstattungsverhalten voneinander. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Folgender Link fasst die Leistungen der verschiedenen Kassen zusammen: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) entsprechend der erbrachten Leistungen. Die Behandlung umfasst hierbei das Erstgespräch, die Untersuchung, die Behandlung und die Nachbesprechung.